Lapurla-Awards 2023

Lapurla vergibt erstmals Awards für wegweisende Projekte zur Einlösung der UN-Kinderrechte in zwei Kategorien: «Best Practice» & «Best Newcomer». Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Juli bis und mit 8. September 2023.

Die nachfolgenden Informationen gibt es auch als Wegleitung zum Download:


Einführung & Kontext

Lapurla wurde 2017 von der Hochschule der Künste Bern HKB mit dem Migros-Kulturprozent initiiert, um kreative Freiräume für Kinder von 0–4 Jahren zu schaffen. Denn Kulturelle Teilhabe ist ein Kinderrecht (UNKR Art.31) und die Schweiz nach wie vor ein Entwicklungsland, insbesondere in Bezug auf die Einlösung im Frühbereich. Lapurla hat diesbezüglich zusammen mit dem Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung NFBK (Deutschland) ein Positionspapier verfasst.

Lapurla ist deshalb eingebettet in einen fachlichen, einen rechtlichen und einen politischen Kontext. Aus diesen Grundlagen ergibt sich ein Sense of Urgency, mit dem ein Bildungsparadigmenwechsel und damit ein gesellschaftlicher Wandel in Bewegung gesetzt werden sollen.

In der Pilotphase 2018–21 hat Lapurla anhand von 22 Modellprojekten aufgezeigt, dass und wie Kulturelle Teilhabe durch Ästhetische Bildung ab Geburt gelingt. Dass es für die unabdingbare Qualität die Expertise und Ko-Konstruktion von Fachpersonen der Bereiche Frühe Kindheit und Kultur braucht, hat sich als zwingend erwiesen.

Im Rahmen der ersten nationalen Tagung im Mai 2021 hat Lapurla ein Netzwerk gegründet, dem sich immer mehr Personen aus den Bereichen Frühe Kindheit, Kultur, Soziokultur, Gesundheit, Familie und Soziales anschliessen.

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass verstärkt auch der Aspekt der psychischen Gesundheit von jungen Kindern und ihren Bezugspersonen in den Fokus gerückt ist. Deshalb adressiert sich Lapurla vermehrt auch an Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich. Im November 2022 haben wir unsere 2. Nationale Tagung dem Themenfeld «Lapurla aus Perspektive der Gesundheitsförderung» gewidmet.

Seit dem 1.1.2023 hat Lapurla die Rechtsform einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der Fondation des Fondateurs mit eigenem Stiftungszweck und Stiftungsrat. Strukturell bleibt Lapurla an der HKB angedockt.

Anfang 2023 haben wir Regionalgruppen gegründet, in denen sich die Netzwerker*innen regional für die Anliegen von Lapurla aktiv engagieren können.

Lapurla ist ein Zusammenschluss von Menschen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, das Selbstvertrauen und die Innovationskraft kommender Generationen langfristig zu stärken. Die Mitglieder des Netzwerks Lapurla bekennen sich zu folgenden fachlich, rechtlich und politisch abgestützten Grundsätzen, formuliert als 10 Prinzipien:

 

#1 Prinzip Grundsatz: Wir schaffen kreative Freiräume für Kinder zwischen 0 und 4 Jahren.

#2 Prinzip Chancengerechtigkeit: Diese kreativen Freiräume stehen allen Kindern in der Schweiz zu, unabhängig von Herkunft, sozialem Hintergrund, Geschlecht oder kultureller Prägung.

#3 Prinzip Kinderrechte: Unsere Arbeit mit den Jüngsten leistet einen Beitrag zur Einlösung der UN-Kinderrechte.

#4 Prinzip Gesellschaftliche Verantwortung: Im Wissen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die Entwicklung sind, schaffen wir mit unserer Arbeit eine solide Grundlage für eine gleichberechtigte Gesellschaft und stärken damit den Zusammenhalt.

#5 Prinzip ästhetisch-kulturelle Bildung: Über vielfältige ästhetische Erfahrungen fördern wir die Kreativität der Kinder.

#6 Prinzip Persönliche Entwicklung: Unsere kreativen Freiräume schaffen den Nährboden für die Gestalter*innen der Zukunft und helfen Erwachsenen von heute, ihre eigene Kreativität wieder zu entdecken.

#7 Prinzip Prozessorientierung & Kreativität: Der kreative Prozess ist wichtiger als das, was dabei entsteht.

#8 Prinzip Multiperspektivität: In allem, was wir tun, binden wir die individuellen Perspektiven von Kindern und Erwachsenen mit ein.

#9 Prinzip Freiwilligkeit: Wir achten das Prinzip der Freiwilligkeit in jeder Phase.

#10 Prinzip Willkommens-Kultur: Überall sollen unsere Jüngsten willkommen sein: an Orten der Kunst und Kultur, im Rahmen der politischen Richtungslenkung unseres Landes sowie Daheim und in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Aus der Forschung wissen wir, dass nur qualitativ gute Angebote sich positiv auf die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von jungen Kindern auswirken. Chancengerechtigkeit ist deshalb nicht nur eine Frage der Quantität (jedes Kind hat Zugang zu Kultur), sondern explizit auch eine der Qualität (jedes Kind hat Zugang zu qualitativ guten Settings zur Kulturellen Teilhabe). Deshalb hat Lapurla – basierend auf den UN-Kinderrechten, wissenschaftlichen Grundlagen und Erfahrungen aus der Praxis – zahlreiche Gelingensbedingungen herauskristallisiert und Tools zur Reflexion entwickelt, die Fachpersonen dabei unterstützen sollen, eine entsprechende Haltung und damit Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem WIE statt WAS.

Anhand der zwei nachfolgend ausgeführten UN-Kinderrechtsartikel will Lapurla für die erste Ausschreibung der Awards wegweisende Settings auszeichnen, anhand derer beispielhaft aufgezeigt werden kann, WIE die notwendige Qualität zur Einlösung der UN-Kinderechte umgesetzt wird. Dies mit dem Ziel, Eltern und Fachpersonen zu sensibilisieren und damit den von Lapurla geforderten gesellschaftlichen Bildungsparadigmenwechsel weiter voranzutreiben. Die ausgezeichneten Projekte sollen zudem andere inspirieren und motivieren, eigene Settings zu schaffen oder bestehende qualitativ weiterzuentwickeln.

Die prämierten Projekte profitieren von einer Prämie (finanziert durch das Bundesamt für Kultur BAK, Förderakzent Kulturelle Teilhabe), von öffentlicher Wertschätzung und Anerkennung, die das Weiterwirken beflügeln sollen.

Bei den erstmaligen Lapurla-Awards legen wir den Fokus auf einen Aspekt, der leichter gesagt als konsequent eingelöst ist: Die Berücksichtigung des Kindswillens und Kindeswohls im Sinne eines erweiterten Partizipationsverständnisses. Dazu ein paar grundsätzliche Überlegungen, wie sie im eingangs erwähnten Positionspapier des Netzwerks Frühkindliche Kulturelle Bildung NFKB und Lapurla zum Recht auf Kulturelle Bildung ausgeführt sind (2021, S. 7–9):

«In Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention ist die Garantie verankert, die persönliche Meinung des Kindes in allen das Kind berührenden Angelegenheiten zu berücksichtigen. Artikel 12 enthält keine Mindestaltersgrenze: ‘Alter und Reife’ bieten also keinen Ermessensspielraum, ob ein Kind an einer Entscheidung beteiligt wird. Die Frage ist vielmehr, wie es beteiligt wird. Damit erwachsene Bezugspersonen den Kindeswillen entsprechend berücksichtigen können, müssen sie Kenntnis über altersgemäße Ausdrucksmöglichkeiten des Kindes haben.

Häufig zu beobachten ist die Tendenz, dass erwachsene Bezugspersonen insbesondere jungen Kindern gegenüber vorwiegend eine fürsorgliche Haltung entwickeln, einschließlich dem vermeintlichen Wissen über ihre Bedürfnisse und Wünsche (vgl. Deutsche Liga für das Kind 2016, o. A.). Eine entsprechende pädagogische Haltung, wie sie beispielsweise Loris Malaguzzi beschreibt, begegnet diesen Vorbehalten und Herausforderungen: In seinem Gedicht «100 Sprachen» beschreibt Malaguzzi (1990) das Sprachrepertoire von Kindern und verdeutlicht ihre vielfältige Dialogkunst und dass alle Ausdrucksmittel für Bildungsprozesse genutzt werden können.

Das Recht, gehört zu werden, geht weit über das «Zuhören» oder das «Kinder zu Wortkommen lassen» hinaus. Es reicht nicht aus, Wünsche oder Meinungen abzufragen. Vielmehr bedeutet die in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Berücksichtigung des Kindeswillens, dass Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen, geteilt werden und dadurch Lösungswege mit Kindern gemeinsam zu finden sind. Die Entscheidungsmacht darf nicht ausschließlich bei den begleitenden Erwachsenen verbleiben, wobei es auch nicht darum geht, alle Entscheidungsbefugnisse an Kinder abzutreten.

Hier gibt es Verbindungen zu einer Bildung im kulturell-ästhetischen Sinne: Sie kann jungen Kindern zahlreiche Perspektiven eröffnen und ihnen vielfältige Möglichkeiten zeigen, die Umwelt mit allen Sinnen wahrzunehmen, sie zu entdecken, mitzugestalten und sich auszudrücken. Das Recht auf Berücksichtigung der eigenen Meinung schließt somit auch das Recht auf freien Ausdruck – «Expressionsfreiheit» (Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz/Hochschule der Künste Bern HKB 2017; Kraus 2019, 2023) – mit ein. Basteln nach Vorlage und von Erwachsenen dominant geführte Aktivitäten könnten demnach genau genommen als Rechtsverletzung verstanden werden. Künstlerisch-ästhetische Handlungsweisen spielen so in der kulturellen Bildung eine zentrale Rolle. Da sie sowohl über sinnlich-leibliches Handeln und Erleben als auch über ein Erfahren und Berührtsein einen unmittelbaren Lebensweltbezug herstellen (vgl. Netzwerk FKB, o. A.), ermöglichen sie Beteiligung.

Im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen kultureller Bildung und Partizipation formuliert Zirfas (2015) folgende drei Momente:

  • die partizipativen Voraussetzungen für die kulturelle Bildung,
  • Partizipationsmöglichkeiten, die in der kulturellen Bildung entstehen und
  • Teilhabefähigkeiten, die durch die kulturelle Bildung gefördert werden.

 In Anbetracht derart vielfältiger und umfassender Zusammenhänge wird deutlich, dass die frühe kulturelle Bildung kulturelle, soziale und gesellschaftliche Partizipation von Beginn an fördern kann. Sie ist eng verknüpft mit zentralen Anliegen einer zeitgemäßen Demokratiebildung und berührt Fragen von Inklusion, Meinungs- und Deutungsvielfalt, Umgang mit Diversität oder Nachhaltigkeit. In hoher Qualität umgesetzt, leistet frühe kulturelle Bildung einen konkreten und wichtigen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit und stärkt das Miteinander (vgl. Netzwerk FKB, o. A.). Eine Pädagogik des «Gehört- und Sichtbarwerdens» von jungen Kindern setzt somit einen Bildungsparadigmenwechsel voraus, dem folgende Leitsätze zugrunde liegen:

Artikel 3, UN-Kinderrechtskonvention – Kindeswohl

Kindeswohlprinzip bedeutet, dass bei allen Entscheidungen, die ein Kind betreffen, seinem Wohl eine vorrangige Berücksichtigung zugestanden werden muss. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt dieses Recht fest und bietet dadurch einen zentralen Rahmen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Insbesondere vor dem Hintergrund eingangs erwähnter Abhängigkeit der Kinder von den Erwachsenen bildet das Kindeswohlprinzip einen bedeutenden Grundpfeiler der UN-Kinderrechtskonvention und gilt als eines ihrer vier Grundprinzipien. Kinder haben an vielen Stellen konstitutionell nicht die Möglichkeit, ihre Interessen selbst zu vertreten und sind auf die Bereitstellung von Unterstützung und Repräsentation ihrer Interessen durch erwachsene Menschen angewiesen (Wapler 2017, S. 7).

Im deutschen Sprachgebrauch wird «Kindeswohl» häufig vorrangig mit Schutzrechten assoziiert und im Kontext von Einzelfallhilfen verwendet (vgl. Wapler 2017, S. 13). Ein Blick in die englische Originalfassung des Artikels, in dem die Rede ist von «best interests of the child», also dem «besten Interesse des Kindes», macht die Bedeutung des Kindeswohles über Schutzrechte hinaus deutlich. Denn neben Schutz spielen Förderrechte und Beteiligungsrechte eine Rolle und erst im Zusammenspiel können wir von einer umfassenden Kindeswohlberücksichtigung sprechen. Gleichzeitig wird so auch deutlich, dass es beim Kindeswohlprinzip eben nicht (nur) um das individuelle Wohl eines Kindes geht, sondern dass Kinder als Gruppe und ihre entsprechenden Interessenslagen in den Blick genommen werden (Wapler 2017, S. 13).

Für die frühkindliche kulturelle Bildung bedeutet dies, dass Kindeswohl in allen Angebotsphasen durch alle beteiligten Personen Berücksichtigung finden muss.»


Zulassungsbedingungen

Es können alle Netzwerkenden von Lapurla mit Durchführungsort in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ein Projekt eingeben. Grundsätzlich können sich jederzeit alle Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen dem Netzwerk Lapurla anschliessen, die sich für die Prinzipien und Anliegen von Lapurla mitengagieren möchten.

Lapurla prämiert Projekte in zwei Kategorien:

«Best Practice»
In der Kategorie «Best Practice» können Projekte eingereicht werden, die bereits über mind. 3 Jahre eine interinstitutionelle und ko-konstruktive Praxiserfahrung ausweisen können (Stichtag ist die Eingabefrist vom 8. September 2023). Diese Projekte sind etabliert und nachhaltig aufgestellt, d.h. sie laufen mindestens weiter bis Ende 2024.

«Best Newcomer»
In der Kategorie «Best Newcomer» können Projekte eingereicht werden, die erst am Entstehen sind bzw. über weniger als 3 Jahre Praxiserfahrung verfügen.

Lapurla unterscheidet zwischen drei Settings zur Ästhetischen Bildung und Kulturellen Teilhabe. Diese fokussieren einerseits auf einen niederschwelligen und kontinuierlichen Zugang zu kulturell bedeutsamen Orten, andererseits auf eine gelebte ästhetisch-kulturelle Praxis im alltäglichen Umfeld von Kindern von 0–4 Jahren. Bedingung ist, dass diese Settings immer in Ko-Konstruktion zweier Partner aus den Bereichen Kultur/Soziokultur sowie Frühbereich (Bildung, Betreuung, Erziehung) /Soziales/Familie/Gesundheit aufgebaut und begleitet werden.

Setting «Kinder zur Kunst»
In diesen Projekten besuchen Kinder frühkindlicher Einrichtungen mit ihren Betreuungspersonen regelmässig Kulturorte in ihrem näheren Umfeld. Dort werden sie begleitet durch Kulturvermittelnde. Das Ziel ist, dass Kinder eine Beziehung zu einem Kulturort und den dortigen Menschen aufbauen können und idealerweise ihre Familien miteinbezogen werden.

Setting «Kunst zu den Kindern»
In diesen Projekten gehen Kunstschaffende in frühkindliche Einrichtungen und arbeiten vor Ort ko-konstruktiv mit den Betreuungspersonen und Kindern. Das Ziel ist, dass eine ästhetisch-kulturelle Praxis in der Alltags- und Betriebskultur aller Kitas und Spielgruppen usw. selbstverständlich wird.

Setting «Lapurla Family»
Diese Angebote richten sich direkt an Familien mit jungen Kindern. Das Ziel ist, dass es in jeder Gemeinde solche niederschwelligen Angebote geben wird, die allen Familien bekannt und zugänglich sind.

Projekte beider Kategorien und aller Settings können innerhalb folgender Frist via Formular auf der Webseite von Lapurla eingereicht werden: 1. Juli bis 8. September 2023.

Eine Jury – zusammengesetzt aus Expert*innen der Bereiche Bildung, Kultur, Frühe Kindheit, Familie, Gesundheit und Soziales – wird die Jurierung zusammen mit der Geschäftsleitung Lapurla vornehmen. Die Nominationen werden dem Stiftungsrat Lapurla zur Prüfung vorgelegt.

Die Awards werden im Rahmen der 3. Nationalen Tagung von Lapurla vom Freitag, 10. November 2023 vergeben. Veranstaltungsort ist die Hochschule der Künste Bern HKB, Fellerstrasse 11, 3027 Bern. Die nominierten Projekte werden bis zum 4. Oktober 2023 bekannt gegeben. Nominierte Projekte sind dazu verpflichtet, sich am 10. November dem Publikum vorzustellen. Nominierte und ausgezeichnete Projekte werden auf der Website Lapurla dokumentiert und via Newsletter und Social Media kommuniziert.

Nicht nominierte Projekte erhalten ebenfalls bis zum 4. Oktober eine Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Höhe der einzelnen Prämien ist davon abhängig, wie viele Projekte ausgezeichnet werden können. Es steht eine Gesamtsumme von CHF 15’000 zur Verfügung. Pro Auszeichnung sind mindestens CHF 3’000 vorgesehen. Lapurla behält sich das Recht vor, die zur Verfügung stehende Summe pro Kategorie und Setting frei aufzuteilen.

Die Preissumme wird vom Bundesamt für Kultur und vom Migros-Kulturprozent vergeben.


Eingabekriterien

Papier ist bekanntlich geduldig, Theorie und Praxis oftmals weit voneinander entfernt. Lapurla will deshalb auch mit dieser Ausschreibung neue Wege gehen und sich von herkömmlichen Eingabemodalitäten lösen. Das heisst, dass wir weder vielversprechende Projektskizzen, noch schön geredete Projektberichte haben wollen. Stattdessen möchten wir erkennen können, dass das, wofür Lapurla steht, tatsächlich auch in der Praxis gelebt wird. Deshalb wagen wir den Versuch, die Eingabekriterien ganz nach dem WIE statt WAS auszurichten. Das bedeutet, dass wir sehen wollen, wie die Bausteine des zu erzielenden Bildungsparadigmenwechsels konkret eingelöst werden. Und natürlich müssen wir auch wissen, warum/wozu, von und mit wem, womit und wie das Vorhaben bzw. Projekt/Setting umgesetzt wird bzw. werden soll.

Die hier angebotenen Tools sollen im Sinne der Fokuspublikation «Ästhetische Bildung und Kulturelle Teilhabe – von Anfang an!» (Hochschule der Künste Bern HKB und Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz 2017) den interinstitutionellen und transdisziplinären Diskurs von Fachpersonen aus Frühbereich, Bildung, Kunst und Soziokultur über zentrale Qualitätsaspekte einer frühkindlichen ästhetisch-kulturellen Bildung anregen sowie deren Verständigung unterstützen. Durch die gemeinsame Planung, Beobachtung, Reflexion und Überprüfung von strukturellen, (kunst-)pädagogischen, entwicklungspsychologischen und kreativitätsorientierten Kriterien sollen die unterschiedlichen Perspektiven zusammengeführt und Entwicklungspotentiale von ästhetischen Bildungssettings eruiert werden. Dies erfordert von allen Beteiligten eine lernende Haltung und die Bereitschaft, den IST-Stand (selbst-)kritisch zu hinterfragen, um daraus ko-konstruktiv das erwünschte SOLL zu entwickeln (vgl. ebd.). Die Tools sollen deshalb darin unterstützen,

  • die Wahrnehmung für kleinkindgerechte Rahmenbedingungen und die damit zusammenhängenden Gelingens- und Hemmfaktoren für ko-konstruktive kreative Prozesse zu schärfen
  • «blinde Flecken» ausfindig zu machen
  • die transdisziplinäre Reflexion über Beobachtetes und Wahrgenommenes anzuregen und daraus Massnahmen zur Weiterentwicklung abzuleiten.

Die nachfolgend aufgeführten Leitfragen dienen zur Orientierung für die Eingabe via Online-Formular:

Ziele des Vorhabens bzw. Projekts/Settings
Was sind die konkreten gemeinsamen Ziele des Vorhabens bzw. Projekts/Settings. Welche spezifischen Ziele will der Partner Kultur/Soziokultur damit erreichen, welche Ziele der Partner Frühbereich/Soziales/Familie/Gesundheit?

Kontaktdaten Projektleitungen
Es können nur Projekte/Settings prämiert werden, die in Ko-Konstruktion von Partnern aus den Bereichen Kultur/Soziokultur sowie Frühbereich/Soziales/Familie/Gesundheit erarbeitet und be-gleitet werden. Deshalb sind die Kontaktdaten beider Projektleitungen bzw. Institutionen notwendig.

Laufzeit und Rhythmus
Seit bzw. ab wann läuft das Projekt und bis wann? In welchem Rhythmus (Anzahl Stunden/Tage pro Woche/Monat)?

Veranstaltungsorte
Es sollen alle Orte angegeben werden, an denen das Projekt stattfindet bzw. stattfinden wird.

Erreichten Zielgruppen
Hier kann aufgezeigt werden, wie viele Kinder, Begleitpersonen (Erziehende, Eltern, Grosseltern etc.) vom Projekt/Setting profitieren (werden).

Involvierte Personen und Partner
Hier kann ausgeführt werden, wer alles ins Projekt/Setting involviert ist oder sein wird, d.h. nicht nur operativ, sondern auch strategisch und finanziell.

Sensibilisierungsprozesse
Wie werden bzw. wurden die unter 6.6 genannten involvierten Personen auf das Vorhaben bzw. Projekt/Setting vorbereitet?

Austausch & Reflexion
Wie werden Erfahrungen und Erkenntnisse ausgetauscht und reflektiert?

Evaluation
Wie wird/wurde das Vorhaben bzw. Projekt/Setting evaluiert?

Weiterentwicklung
Wie wird/wurde aufgrund der Erfahrungen, Erkenntnisse und Evaluation das Vorhaben bzw. Projekt/Setting weiterentwickelt?

Finanzierung
Wie wird das Projekt finanziert bzw. welche Mittel kommen von welcher Stelle? Das Budget soll Eigen- und Drittmittel sowie Material- und auch Personalkosten ausweisen.

Interne Kommunikation
Wie wird von den jeweiligen Partnern über das Projekt/Setting nach innen kommuniziert? Welche Kanäle/Formate/Medien werden dafür genutzt? Hier können exemplarische Kommunikationsmittel und -formate angegeben werden.

Externe Kommunikation
Wie wird von den jeweiligen Partnern über das Projekt/Setting nach aussen kommuniziert? Welche Kanäle/Medien werden dafür genutzt? Hier können bspw. Links zu Webseiten, Social Media und Newslettern angegeben werden.

«Mit Kindern statt für Kinder»
Wir meinen es gut und wollen für Kinder nur das Beste. Doch wie können wir wissen, was das für das einzelne Kind wirklich ist? Seien wir ehrlich: Kindliche Mitbestimmung hat oft nur einen pseudopartizipativen Charakter. Die kindlichen Entscheidungsspielräume sind meist eng gesetzt, und die Tragweite dieser Entscheidungen ist banal. Wenn wir aber gemeinsam mit Kindern Bildungslandschaften schaffen, die sie in ihren Fragen, Bedürfnissen und Interessen ernst nehmen und unterstützen, erleben wir höchst motivierte und selbstständige Kinder, die über sich hinauswachsen.

  • Beschreibt, wie ihr die individuellen Bedürfnisse & Interessen der Kinder in der Planung und Umsetzung eures Settings integriert.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Freiräume statt Vorgaben»
Wollen wir Kinder darin stärken, Selbstverantwortung zu übernehmen und ihre künftige Rolle in dieser Gesellschaft zu finden, brauchen sie Freiräume, um sich zu erproben und sich selbstwirksam zu erfahren. Wenn wir ihnen ständig vorgeben, was sie wann, wie, womit und wozu tun sollen, konditionieren wir sie quasi auf «Dienst nach Vorschrift». Kreativität aber braucht vielfältige zeitliche, räumliche und pädagogische Freiräume, um Lösungen auf Fragestellungen zu finden. Von- und miteinander lernen eröffnet unzählige Wege, Herausforderungen zu meistern.

  • Beschreibt, wie ihr kreative Freiräume schafft und nenne konkrete Beispiele.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Flexible statt fixe Zeitstrukturen»
Kreative Prozesse erfordern viel Zeit für Irr- und Umwege, weil sie selten linear ablaufen. Scheitern, verwerfen, es auf andere Weise versuchen, vielleicht wieder neu beginnen. Der Weg zum Ziel kann ganz schön anstrengend sein. Doch wie gross sind die Freude und das eigene Selbstwertgefühl, wenn Hindernisse überwunden und eigene oder gemeinsame Lösungen entwickelt wurden.

  • Beschreibt, welche flexiblen Zeitstrukturen ihr geschaffen habt, die den Kindern ein individuelles Eintauchen in kreative Prozesse erlauben sowie ein Dranbleiben, Loslassen und Wiederaufgreifen ermöglichen.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Begleiten statt anleiten»
«Helfen macht hilflos», sagt die emigrierte Kreativitätsforscherin Daniela Braun. Statt anleitende, kontrollierende und bewertende Erwachsene sollen junge Menschen Mentor*innen zur Seite haben, die ihre Ideen und Themen ernst nehmen, ihnen offene Fragen stellen, unkonventionelle Überlegungen und Irrwege wertschätzen und nach Bedarf ermutigend zur Seite stehen. Gehen wir vom Potenzial eines Kindes aus statt von seinen Defiziten, erlebt es sich als zunehmend kompetenter.

  • Beschreibt, wie ihr Kinder in ihrer Neugier begleitet. Wie agiert ihr ko-konstruktiv im gemeinsamen Entdecken, Forschen und Experimentieren? Wie gebt ihr implizite und explizite Impulse zu den individuellen Prozessen der Kinder?
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Prozess statt Produkt»
Um es vorneweg zu nehmen: Damit ist nicht gemeint, dass nichts entstehen darf, sondern der Weg dahin ist das Ziel, und der ist offen. Damit kreative Prozesse in Gang kommen, reicht es, als Impuls nur einen Aspekt vorzugeben: Entweder das Material (WOMIT), die Technik bzw. Methodik (WIE) oder das Thema (WAS). Alles andere ergibt sich im Prozess, die Ideen entstehen im Tun. In allen Varianten sind Kinder gefordert, eigene Lösungswege oder Ausdrucksweisen zu entwickeln. Die Ergebnisse werden somit keine stereotypen Resultate sein, sondern eine Vielfalt an individuellen Umsetzungen. Und wie inspirierend, wenn diese Vielfalt für alle seh-, hör- und erlebbar wird.

  • Beschreibt, wie ihr ungeplant und überraschend Entstandenes wertschätzt und wie ihr die individuellen Lernwege untereinander und für Aussenstehende erlebbar macht.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Inspiration statt Animation»
Der Grat zwischen Animieren und Inspirieren ist ein schmaler. Wichtig ist immer das Prinzip der Freiwilligkeit. Gibt es von aussen Impulse (bspw. durch Material, Raum, Infrastruktur oder Methodik), gelten diese als Option oder Angebot. Es gibt kein «So, jetzt machen wir alle ein …» mehr. Geführtes Vorzeigen und Nachmachen war gestern.

  • Beschreibt, wie ihr die Neugier der Kinder weckt und wie ihr vielfältige Zugangs- und Wahloptionen sicherstellt. Wie löst ihr das Prinzip der Freiwilligkeit in den verschiedenen Projekt- bzw. Settingphasen ein?
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Vorleben statt erklären»
Je mehr wir vorgeben, umso mehr müssen wir erklären. Wenn wir aber selber eine neugierige Weltzuwendung vorleben, haben wir keine Rezepte, sondern machen uns mit Kindern ko-konstruktiv auf die Suche nach Spannendem. Das erfordert, dass sich auch Erwachsene selber forschend beteiligen, Neues ausprobieren und experimentieren. Zu erleben, dass auch Erwachsene nie ausgelernt haben, ermutigt. Und bezüglich unkonventioneller Strategien können Erwachsene viel von Kindern lernen.

  • Beschreibt, wie ihr selber eurer Neugier folgt und wie es euch gelingt, auch ohne gross erklären zu müssen die Kinder mit auf gemeinsame Entdeckungsreisen einzuladen.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

 

«Neugier statt Routine»
Wenn sich Erwachsene gemeinsam mit Kindern immer wieder auf neues Terrain vorwagen, auf dem sie selber explorieren müssen, motivieren sie Kinder für kreative Bewältigungsstrategien. Es gibt somit kein Richtig oder Falsch, sondern unzählige Möglichkeiten. Und es wird nie langweilig.

  • Beschreibt, was ihr selber braucht und euch ermöglicht, dass das Setting auch für euch als Erwachsene spannend bleibt.
  • Belegt das Beschriebene mit Text-, Bild-, Ton-, und/oder Videomaterial.

Feedback Involvierte
Hier können Stimmen und Zitate von Involvierten aufgeführt werden.

Feedback Zielgruppen
Hier können Rückmeldungen und Zitate der Zielgruppen aufgeführt werden.

Feedback Partner
Hier können Rückmeldungen und Zitate der Partner aufgeführt werden.

Wichtigste Erfahrungen
Welches sind die wichtigsten Erfahrungen der Partners Kultur/Soziokulur?
Welche die des Partners Frühbereich/Soziales/Familie/Gesundheit?

Wichtigste Erkenntnisse
Welches sind die wichtigsten Erkenntnisse der Partners Kultur/Soziokulur?
Welche die des Partners Frühbereich/Soziales/Familie/Gesundheit?

Vision
Wo steht euer Vorhaben bzw. Projekt/Setting in 5 Jahren? Was soll sich bis dahin weiterentwickelt haben?

Wünsche
Was wünscht ihr weiterführend euch von Lapurla?

Was wir sonst noch sagen möchten
Hier könnt ihr all das noch sagen, was noch nirgends Platz gefunden hat.


Datenschutz & Bildrechte

Es muss bestätigt werden, dass alle im Bewerbungsformular gemachten Angaben wahrheitsgetreu wiedergegeben worden sind.

Es muss bestätigt werden, dass alles Text-, Bild-, Ton- und Videomaterial mit dem schriftlichen Einverständnis aller zitierten, abgebildeten und hörbaren Personen (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten Personen) für diese Bewerbung eingegeben worden ist. Das zu verwendende Formular zum Einholen der Zitier-, Bild- und Audiorechte ist auf der Webseite zum Download zu finden.

Es muss bestätigt werden, dass Lapurla alle Angaben dieses Bewerbungsformulars sowie alle darin enthaltenen Text-, Bild-, Ton- und Videodateien zur Kommunikation und Dokumentation der Awards vor, während und nach der Verleihung mit uneingeschränkter Frist verwenden darf für Website, Newsletter und Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn).

Merkblatt & Formulare Bildrechte (PDF)


Vorfreude

Wir freuen uns auf zahlreiche Eingaben!

Wir wissen, dass eine solche Eingabe immer mit einem beachtlichen Aufwand verbunden ist. Wir wissen aber auch, dass ein solcher Prozess immer ganz viel Positives in Bewegung setzt und das eigene professionelle Denken und Handeln weiterbringt. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass es sich auf jeden Fall lohnt, sich auf eine solche Herausforderung einzulassen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, die eigene Pionierarbeit auf ein neues Level zu bringen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf zahlreiche Eingaben, um national und darüber hinaus zeigen zu können, dass sich vieles in Richtung Vision von Lapurla bewegt. Und wie es in der Praxis konkret gelingt, die geforderte Qualität stetig weiterzuentwickeln. Ihr alle könnt mit eurer Eingabe dazu beitragen, dies sicht- und nachvollziehbar zu machen. Wir wünschen auf dem Weg dahin viel Erhellendes, Beflügelndes und Bereicherndes und drücken euch ganz fest die Daumen, zu den Nominierten der ersten Lapurla-Awards zu gehören!


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